Impressum
Rein private Webseiten sind von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist.
# halo forun und halo gemeinde von forun :) - wi verläuft den alten sprichsattz: wem den amderen einen gruben vergabelt dem verläuft eim eigemem grubenberg#
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